Der Gutachter und Sachverständige verpflichtet sich zur absoluten Neutralität und Unabhängigkeit. Er ist nicht weisungsgebunden, sondern erstellt seine Gutachten auf Basis seiner Erfahrung und seines Sachverstandes unter Einbeziehung aller relevanten Fakten und mit Fokussierung auf das Wesentliche.
Diese Eigenschaften sind Grundvoraussetzungen für die Erstellung von Gerichtsgutachten. Aber auch bei Privatgutachten werden diese Grundsätze ohne Einschränkungen angewandt.
Entsprechend wird zu Beginn einer Gutachtenerstellung bzw. einer Auditierung gemeinsam mit dem Auftraggeber (oder den Auftraggebern) der Prüfungsfokus festgelegt. Hierzu wird ein Prüfkatalog erstellt, in dem die Fragestellung der Prüfung, die Prüfpunkte, die Vorgehensweise der Prüfung sowie die Prüfkriterien festgelegt werden. Erst wenn dieser Fokus vereinbart ist, wird mit der Prüfung begonnen. Die ermittelten Ergebnisse werden zum Abschluss der Prüfung in einem Prüfbericht dokumentiert.
Im Rahmen von Auditierungen und der Erstellung von Privatgutachten ist es auch möglich, dass der Sachverständige Handlungsbedarf aufzeigt und entsprechende Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise ausarbeitet.